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AVGS Frankfurt

Persönliches Coaching

mit AVGS-Gutschein

Die DAA Frankfurt am Main bietet über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eine Vielzahl individueller Möglichkeiten zur Unterstützung von Arbeitssuchenden bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

Wählen Sie gemeinsam mit Ihren Berater*innen aus unserer Angebotspalette genau die Leistungen aus, die profilgenau auf Ihren Handlungsbedarf passen.

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung bescheinigt.

In einem solchen Gutschein werden das Ziel und der Inhalt der Maßnahme festgelegt und eine Förderzusage erteilt. Die Gutscheininhaberin bzw. der Gutscheininhaber kann sich mit dem Gutschein einen oder mehrere Kursanbieter frei auswählen.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein besteht in drei unterschiedlichen Variationen:

  • AVGS 1...
    zur Unterstützung der Aktivierung und Eingliederung von Arbeitsuchenden durch Maßnahmen bei einem zugelassenen Träger
  • AVGS 2...
    zur ausschließlich erfolgsorientierten Vermittlung von Arbeitsuchenden in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch einen zugelassenen Träger
  • AVGS 3...
    zur Durchführung einer betrieblichen Trainingsmaßnahme, die bis zu 6 Wochen bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden kann.

Wer kann einen AVGS beantragen?

Alle Personen, die bei ihrem zuständigen Leistungsträger (Arbeitsagentur, Jobcenter, Landkreis o. a.) arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können einen AVGS beantragen.

Dazu gehören neben Empfängern/-innen von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II u. a. auch:

  • arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger/-innen
  • Selbständige und Berufsrückkehrer/-innen
  • Studierende und Auszubildende auf Jobsuche
  • Soldaten/-innen bei Beendigung des Wehrdienstes
  • Beschäftigte in Transfer
  • Auffanggesellschaften

Wo und wann ist ein AVGS zu beantragen?

  • Der AVGS muss beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden.
  • Der AVGS kann gleich zu Beginn der Arbeitssuche ausgestellt werden.
  • Für Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld I besteht ein Rechtsanspruch nach der 6. Woche der Arbeitslosigkeit.